STEUERFREI KONZEPT

Steuerfreiheit – ein Mythos der Vergangenheit? Die Einführung von Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 und Abgeltungsteuer im Jahr 2009 veränderten das Steuerprivileg von Fondsanlagen grundlegend.

Dennoch können auch heute noch einkommensteuerfreie Policen abgeschlossen werden! Wie geht das?

Die steuerfreie Auszahlung ist zurück!

Sie möchte für die Altersversorgung Geld anlegen. Aufgrund
der Vorteile wie Steuerstundungseffekt, steuerbegünstigte Rentenzahlung und Flexibilität
entscheiden Sie sich für eine Rentenversicherung in der 3. Schicht.

Gestaltung zur Optimierung:

Der Vertrag wird mit einer anderen versicherten Person abgeschlossen. Die andere Person
ist im Idealfall 20 – 25 Jahre älter (z. B. ein Elternteil).* Stirbt die versicherte Person
vor dem Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer), der gleichzeitig auch Bezugsberechtigter
ist, ist die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei.

Die steuerfreie Auszahlung sollte im Idealfall zum Rentenalter des Kunden stattfinden.
Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde dennoch attraktive Möglichkeiten.

Sollte der Leistungsfall zu einem anderen Zeitpunkt eintreten, hat der Kunde die Wahl.
Unter anderem könnte er wie folgt vorgehen:

Der Kunde kann jederzeit steuerpflichtig über sein Kapital verfügen und Entnahmen tätigen.
Da es sich bei unseren Fondspolicen um Whole-Life-Tarife handelt, kann die
Laufzeit mehrfach verlängert werden, sollte der Leistungsfall noch nicht eingetreten sein.

 

 

 

Erben & Schenken

Rund 260 Milliarden Euro werden bis 2020 jedes Jahr in Deutschland vererbt. Denn es nähert sich eine Generation dem Lebensende, die 60 Jahre Zeit hatte, Vermögen aufzubauen. Doch nicht nur die Sicherung und der weitere Ausbau des Wohlstands ist das Ziel dieser „rüstigen Rentner“. Auch der Wunsch nach einer möglichst verlustfreien Übertragung auf die Erben beschäftigt die Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten.

 

Informieren Sie sich jetzt zu den Themen:

  • Schenkung mit Vetorecht
  • Steueroptimierte Vermögensübertragung
  • Freibeträge rechtzeitig nutzen
  • Steuersparend: Renten- statt Geldschenkung
Sonderdruck Nachlass und Steuern