Steuerliche Aspekte

 

Steuerliche Betrachtung von Investmentfonds

Die Einkünfte aus Investmentfonds gehören bei Privatanlegern stets zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete und thesaurierte Zinsen, Dividenden und inländische Mieten sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Kursgewinne werden bei der Realisierung (Rückgabe oder Verkauf von Fondsanteilen) steuerpflichtig. Pro Jahr hat jeder Sparer – dazu gehören übrigens auch Minderjährige! – einen Freibetrag von 801 € (Sparer-Pauschbetrag; bei Ehegattenveranlagung: 1.602 €) auf. Der den Sparer-Pauschbetrag übersteigende Betrag unterliegt dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer wird im Falle der Verwahrung der Fondsanteile bei einer inländischen depotführenden Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft im Regelfall bereits von der depotführenden Stelle an das Finanzamt abgeführt. In den meisten Fällen sind hierzu keine weiteren Angaben in der Einkommensteuererklärung notwendig. Falls der individuelle Grenzsteuersatz niedriger ist, kann es im Zuge einer Günstigerprüfung durch das Finanzamt zu einer Rückerstattung zuviel gezahlter Abgeltungsteuer kommen. Maßgeblich ist stets der für den Anleger günstigere Wert aus Abgeltungs- oder Einkommensteuer.

Ab 2018 wird die Besteuerung von Investmentfonds neu geregelt! Wichtig für die Besitzer von abgeltungsteuer-freien „Altbeständen“: Diese werden nicht mehr auf alle Zeiten steuerfrei sein, sondern nur noch bis zu einer Grenze von 100.000 € (kumulierter Gesamt-Wertzuwachs ab dem 01.01.2018).

Bei speziellen Fragen konsultieren Sie unbedingt Ihren Steuerberater. Grundsätzliche Hinweise zur geltenden Steuergesetzen darf ich geben, eine individuelle Steuerberatung ist mir jedoch untersagt – hierzu sind allein Steuerberater berechtigt.