Kernpunkte des Referentenentwurfs:
- Vorgesehen ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss des weiteren Gesetzgebungsverfahrens bis zum Jahresende 2026.
2. Für jedes Kind vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden.
3. Die Einführung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020. Für 2026 soll die Förderung rückwirkend gezahlt werden. In den Folgejahren soll jeweils ein neuer Sechsjährigen-Jahrgang hinzukommen.
4.Private Zusatzbeiträge von bis zu 6.840 Euro p.a. können in einen Standard-Altersvorsorgevertrag geleistet werden.
5.Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das Kapital kann erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.
6. Mit Erreichen der Volljährigkeit soll das angesparte Kapital in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.
Für die Umsetzung sind zwei unterschiedliche Anlagemöglichkeiten vorgesehen:
1. Individuelle Lösung über einen privaten Anbieter
Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Es gelten die strengen Vorschriften eines Standard-Altersvorsorgedepot-Vertrags, wie z. B. Anlage nur in 2 Fonds und Maximalkosten von 1,0 % p.a. Zusätzlich dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen, auch nicht bei einem Anbieterwechsel.
2. Kollektive Anlage über den Staat
Falls kein individueller Vertrag abgeschlossen wird, soll die Deutsche Bundesbank die Förderbeträge kollektiv am Kapitalmarkt anlegen. Die Anlage erfolgt zu 100% in global diversifizierte Aktien bzw. Aktienfonds. Vor Vollendung des 25. Lebensjahres muss das angesparte Kapital abgerufen und auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, entfällt die staatliche Förderung und das Kapital fällt an den Bundeshaushalt zurück.
Fazit: Mit der Umsetzung der Frühstartrente könnte eine wichtige Grundlage geschaffen werden, um junge Menschen frühzeitig an kapitalmarktbasierte Altersvorsorge heranzuführen und langfristig einen breiteren Zugang zur privaten Vorsorge zu fördern.
Hinweis:
Die dargestellten Inhalte basieren auf dem aktuellen Referentenentwurf zur Frühstartrente und dienen ausschließlich der Information über den derzeitigen Diskussionsstand. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren; Inhalt, Zeitplan und endgültige Ausgestaltung der Regelungen können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern. Es handelt sich noch nicht um eine Beschlussfassung.
