Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – können als ein wichtiger Baustein für den Vermögensaufbau dienen.
Durch vermögenswirksame Leistungen kann gleich doppelt profitiert werden, da sowohl der Arbeitgeber als auch der Staat beim Sparen unterstützen.
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Vermögenswirksame Leistungen stellen ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers dar.
Je nach Tarif- bzw. Arbeitsvertrag werden bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt. Übrigens: Falls ein Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro monatlich bezahlt, kann der Arbeitnehmer selbst bis zum Maximalbeitrag aufstocken, um die volle staatliche Förderung Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
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Darüber hinaus fördert der Staat das Sparen in vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage.
Die Förderung ist abhängig von Einkommensgrenzen und der jeweiligen Anlageform. Zum 1. Januar 2024 hat die Bundesregierung die Einkommensgrenzen im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vereinheitlicht und deutlich angehoben. Für Fondssparpläne beispielsweise gilt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt (für Verheiratete 80.000 Euro). Gefördert werden 20 Prozent der eingezahlten Beiträge, bis zu einer Summevon 400 Euro (Verheiratete 800 Euro) im Jahr. Der Anleger kann somit maximal 80 Euro (Verheiratete 160 Euro) zusätzlich erhalten.
Einzahlungen mtl. VL-Sparplan 17.280 €
Maximaler VL-Arbeitgeberzuschuss -17. 280 €
{40 Euro x 12 Monate x 36 Jahre) _______________
Aufwand für den Anleger 0 €
VL-Fondssparplan z.B. in den DWS Vermögensbildungsfonds I 17.280 €
Historische Fondsperformance (keine Garantie für die Zukunft) 96.959 €
Mögliches Kapital nach 37 Jahren 114.239 €
plus maximale Arbeitnehmersparzulage (80 Euro x 36 Jahre) 2.880 €
